Informationen über die Zugänglichkeit dieser App gemäß Paragraf 9b NBGG (Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Wolfsburg-App.
Als Kommune streben wir es an, unsere mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den Paragrafen 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von Paragraf 12d BGG erlassen wurde.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie bei unserer App auf Barrieren stoßen, etwas vermissen oder uns auf Fehler oder Hindernisse hinweisen wollen, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail: wolfsburg.digital@stadt.wolfsburg.de.
Erstellung der Erklärung
Die Erstellung dieser Erklärung wurde am 26.02.2024 durchgeführt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Aufgrund dieser Überprüfung ist die App mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.
Inhalte:
Bei der Nutzung der Wolfsburg-App über die Vorlesefunktion können Barrieren auftreten. Diese beziehen sich insbesondere auf lückenhafte Beschreibungen der Bedienfelder und separat dargestellte Icons und Textfelder. Die Kommune bemüht sich, diese Barrieren in der App schnellstmöglich abzubauen.
Verlinkungen:
Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der Wolfsburg-App können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach Paragraf 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: